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INSTITUTIONEN

Konzipiert für Due Diligence und Compliance-Prüfung.

Beyul beruht auf der Prämisse, dass Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht koexistieren müssen. Diese Seite beschreibt den Offenlegungsrahmen, die Vertrauenshaltung und genau, welches Due-Diligence-Material heute existiert — und welches noch nicht.

Forschungsprototyp · kein Testnet · kein Mainnet · ungeprüft · keine produktionsreife Privatsphäre · nicht sicher für Geldmittel

Projektidentität

Privacychain ist der Entwicklungsname des Protokolls und des Repositorys; BEYUL ist die öffentliche Marke und der Netzwerkname für Nutzer, Institutionen und Netzwerkteilnehmer. Das Projekt bleibt ein Forschungsprototyp. Offenlegungen zum Status von Repository und Gate werden veröffentlicht, sobald die Bedingungen für die öffentliche Freigabe erfüllt sind.

Der Offenlegungsrahmen

Jede Transaktion ist standardmäßig privat. Sichtbarkeit wird dann gewährt — nicht angenommen — entlang dreier Einschränkungen:

Zweckgebunden

Eine Offenlegung besteht, um einem bestimmten Prüfer eine bestimmte Tatsache nachzuweisen — eine Transaktion, ein Screening-Ergebnis, einen Mittelschwellenwert — nicht, um die Bücher zu öffnen.

Umfangsgebunden

Der Prüfer sieht die offengelegten Felder und nichts Angrenzendes: keine vollständige Historie, keine unbeteiligten Gegenparteien, keine Ausgabenbefugnis.

Inhabergesteuert

Offenlegungsrechte liegen in vom Nutzer gehaltenen Schlüsseln. Kein Netzwerkbetreiber — und nicht das Beyul-Team — kann im Namen eines Inhabers Zugriff gewähren.

Die Startseite enthält eine interaktive Demonstration: eine Transaktion betrachtet als Inhaber, Gegenpartei, Prüfer und öffentliches Netzwerk. Offenlegungs-Demo öffnen →

Die Vertrauenshaltung

Niemand — auch wir nicht — besitzt einen Hauptanzeigeschlüssel für Nutzertransaktionen.

Eine kontinuierlich getestete Designeigenschaft — noch keine geprüfte Garantie.

Überprüfbar

Designnotizen und Prototypgrenzen werden dokumentiert, ohne die Reife zu überzeichnen.

Erklärbar

Der Offenlegungsmechanismus kann Regulierungsbehörden und Prüfern in ihren eigenen Begriffen erklärt werden.

Zurückhaltend

Keine Behauptungen zur Mainnet-Reife, keine implizite institutionelle Akzeptanz, keine Token-Verkaufssprache.

Offene Forschung

Designnotizen, Testergebnisse und bekannte Einschränkungen werden veröffentlicht, während das Protokoll reift.

Due-Diligence-Material — was heute existiert

Bedrohungsmodell

Veröffentlicht

Angestrebte Sicherheitshaltung, Risiken selektiver Offenlegung, Prototypgrenzen und betriebliche Annahmen.

→ Bedrohungsmodell

Technologieüberblick

Veröffentlicht

Architekturkomponenten und die drei Offenlegungsprimitive, mit Implementierungsstatus je Aussage.

→ Technologieüberblick

Sicherheitsstatus

Veröffentlicht

Prüfungsstatus, bekannte Einschränkungen und verantwortungsvolle Offenlegungshaltung, klar dargelegt.

→ Sicherheitsstatus

Datenschutzgrenzen

Veröffentlicht

Wovon Privatsphäre abhängt und was dennoch geschehen kann. Keine Behauptung absoluter Anonymität.

→ Datenschutzgrenzen

Prüfbarkeit

Veröffentlicht

Was offengelegt werden kann — mit realem Implementierungsstatus — und was eine Offenlegung niemals leisten kann.

→ Prüfbarkeit

Offenlegungszentrum

Konzeptseite

Das künftige Wallet-Modul zum Gewähren, Eingrenzen und Nachverfolgen von Offenlegungen. Nur Konzept.

→ Offenlegungszentrum

Testnachweise

Client-Tests 40/40

Client-Kern des Offenlegungscodes: 40/40 Tests bestanden (2026-06-10). Reproduzierbare Build-Anweisungen werden mit der öffentlichen Freigabe ausgeliefert.

Rechtsträger & Gerichtsbarkeit

Vor dem Testnet offengelegt

Derzeit als unabhängiges Forschungsvorhaben betrieben; es wurde noch kein Rechtsträger gegründet. Rechtsträger und Gerichtsbarkeit werden vor jedem öffentlichen Testnet offengelegt.

Externer Prüfungsplan

Geplant · nicht begonnen

Unabhängige Prüfungen des Protokolls, der Kryptografie und der Implementierung sind vor jeder Mainnet-Aussage eingeplant. Es wurde keine Prüfung beauftragt oder begonnen.

Fähigkeitsgrenze

Beyul bietet eine Fähigkeit zur selektiven Offenlegung. Es ist kein Compliance-Produkt und bietet nicht:

  • KYC / Identitätsprüfung
  • AML-Screening oder Transaktionsüberwachung
  • Kontosperrung oder Vermögensbeschlagnahme
  • Behördliche Genehmigung oder Befürwortung
  • Rechts- oder Compliance-Gutachten

Offenlegung ist ein Werkzeug, das der Vermögensinhaber kontrolliert. Wie es zur Erfüllung einer Verpflichtung eingesetzt wird, liegt in der Verantwortung des Nutzers und seiner Berater.

Briefing

Ein 30-minütiges Briefing behandelt den Offenlegungsrahmen, die Prototypgrenzen und die Forschungs-Roadmap. Der dedizierte Briefing-Kanal wird vorbereitet; bis er öffnet, ist diese Seite die maßgebliche Aussage darüber, was behauptet werden kann.

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf institutionelle Akzeptanz, behördliche Genehmigung oder begonnene Prüfung.

In Vorbereitung · noch nicht geöffnet Zurück zur Startseite